Noch vor dem Betreten der Schule muss bereits im Elternhaus abgeklärt werden, ob Schüler*innen Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome festgestellt werden, dann ist eine ärztliche Untersuchung absolut notwendig. Die Schüler*innen dürfen die Schule erst dann wieder besuchen, wenn eindeutig keine Infizierung durch COVID-19 ärztlich nachgewiesen ist.
Doch viele Eltern sind bei Erkältungssymptomen unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert deshalb mit einem Schaubild in mehreren Sprachen über die notwendigen Schritte im Elternhaus im Falle unklarer Symptome und bei einer tatsächlichen Covid-19-Erkrankung.
Elterninfo „Wenn mein Kind zuhause erkrankt“ in mehreren Sprachen zur Ansicht und zum Download als PDF
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Melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes bitte umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Die Elterninformationen in unserem Beitrag sind der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen entnommen.